Erstattungshilfe

Was kann ich machen, wenn es seitens des Kostenträgers Probleme mit der Erstattung meiner Rechnung gibt?


Nach der gegenwärtigen Rechtslage besteht bei einer Behandlung bei einem privat versicherten Patienten oder bei einer Wunschbehandlung eines gesetzlich versicherten Patienten, die nicht seitens dieses Kostenträgers übernommen wird, ein Vertrag zwischen dem behandelndem Arzt bzw. Zahnarzt und dem Patienten.

Da eine private Krankenkasse leider auch nur eine Versicherung darstellt, die primär an eigenen Gewinnen interessiert ist und nicht am Wohlergehen ihrer Beitragszahler, verweigern bzw. blockieren oder verzögern diese oftmals die Erstattung der Ihnen vertraglich zugesicherten und zustehenden Leistungen. Häufig werden Gebührenpositionen einfach und ohne rechtliche Relevanz gestrichen - sei es nur um zu versuchen Ihnen als Beitragszahler die Gelder vorzuenthalten.

Durch diese Masche erzielen die Versicherungsunternehmen durchaus sehr hohe Gewinne, so dass sich dies für sie finanziell lohnt.

Das ist nicht rechtens und aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne in solchen Fällen. Wir sind an eine juristische Datenbank angeschlossen, in der wir durch bestätigte Urteile verschiedenster Gerichte belegen können, was seitens der privaten Versicherung zu erstatten ist und helfen Ihnen gerne dadurch die Ihnen zustehenden Gelder einzufordern.