Was versteht man unter einer Vollnarkose?
Bei der Intubationsnarkose wird das Bewusstsein des Patienten durch einen erfahrenen Anästhesisten ausgeschaltet, um so bei der Behandlung zum einen eine vollständige Kooperation zu erzielen und zum anderen dem Patienten die teilweise großen Anstrengungen bei lange dauernden Behandlungen abnehmen zu können. Dabei wird die Narkose so dosiert, dass der Patient von dem Eingriff nichts mitbekommt, die körpereigene Atmung jedoch aufrecht erhalten bleibt.
Wann ist eine Intubationsnarkose sinnvoll?
Die Narkose ist sowohl aufgrund des medizinischen Aufwandes, als auch aufgrund des Narkoserisikos denjenigen Behandlungen vorbehalten, welche unter lokaler Anästhesie nicht oder nur sehr schwierig möglich sind.
Eine Vollnarkose stellt bei zahnärztlichen bzw. oralchirurgischen Eingriffen eher die Ausnahme als die Regel dar und sollte nur mit Bedacht zum Einsatz kommen. So muss zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung einer der folgenden Punkte erfüllt werden:
- mangelnde Kooperationsfähigkeit bei Kindern unter 12 Jahren
- mangelnde Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung
- nachgewiesene Phobie vor zahnärztlicher Behandlung
- erforderlicher zahnärztlicher oder oralchirurgischer Eingriff bei nicht erfolgreichem ersten Behandlungsversuch
Wunschnarkose
Bei entsprechenden oralchirurgischen Eingriffen kann auf Wunsch des Patienten eine Vollnarkose auch dann stattfinden, wenn die o.g. Voraussetzung nicht erfüllt wird. Dies macht gerade bei aufwändigen und teilweise sehr langen Behandlungen Sinn - auch wenn die Kosten seitens der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Der Anästhesist rechnet dann auf privatärztlicher Basis mit dem Patienten ab.
Welche Punkte müssen bei der Vollnarkose beachtet werden?
- Der Patient muss narkosefähig sein und vor der Behandlung durch den Hausarzt oder den Anästhesisten entsprechend untersucht werden.
- Der Patient darf 6-10 Stunden vor dem Eingriff in Vollnarkose nichts gegessen oder getrunken haben.
- Der Patient darf die Praxis nur mit einer Begleitperson verlassen.
- Der Patient darf für die nächsten 24 Stunden nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder Tätigkeiten nachgehen, die seine vollständige Konzentration erfordern.
- Da bei der Vollnarkose zusätzlich die lokalen Anästhesie eingesetzt wird, gelten des weiteren die selbigen Regeln wie bei der lokalen zahnärztlichen Betäubung.